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Grunderwerbsteuer in Deutschland: Ein Flickenteppich mit teuren Unterschieden

Zwei identische Häuser, zwei völlig unterschiedliche Steuerrechnungen – nur weil sie in verschiedenen Bundesländern stehen. Wer eine Immobilie kauft, zahlt nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Grunderwerbsteuer, und die reicht je nach Standort von 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Objekt für 400.000 Euro bedeutet das einen Unterschied von bis zu 12.000 Euro, allein aufgrund der Postleitzahl.

Die Sätze im Überblick

Seit die Länder 2006 die Hoheit über diesen Steuersatz erhielten, hat sich das Bild stark auseinanderentwickelt. Bayern und Sachsen halten mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz, während Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent an der Spitze liegen. Dazwischen bewegen sich Länder wie Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz bei 5,0 Prozent, Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bei 6,0 Prozent und Hamburg bei 4,5 Prozent.

  • Niedrigster Satz: Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent
  • Mittlerer Bereich: Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen bei 5,0 Prozent
  • Höchster Satz: NRW, Brandenburg und Thüringen mit 6,5 Prozent

Diese Prozentsätze werden stets auf den tatsächlichen Kaufpreis angewendet, nicht auf den Verkehrswert oder etwaige Renovierungskosten.

Rechnen Sie bewusst – es lohnt sich

Ein Blick auf die Tabelle vor dem Notarvertrag kann bares Geld sparen oder zumindest böse Überraschungen vermeiden. Wer plant, in ein anderes Bundesland zu ziehen, sollte diesen Faktor fest in die Budgetplanung einrechnen. Weitere Hinweise zur genauen Berechnung finden Sie auf unserer Hauptseite zum Thema Stempelsteuer berechnen.